Die Sicherheit unserer Gäste, der auftretenden Künstler:innen und unserer Mitarbeitenden hat für das KIFF oberste Priorität.
Brandschutz
Verwendete Materialien/Einrichtung
Alle in den Veranstaltungsräumen verwendeten Materialen (Bühnenvorhänge, Einrichtungen zur Akustikverbesserungen, Dekoration etc.) entsprechen mindestens der europäischen Norm B1 nach DIN 4102 (Schwerentflammbarkeit). Alle extern eingetragene Dekoration für Veranstaltungen muss ebenfalls dieser Norm entsprechen, ansonsten darf diese nicht verwendet werden.
Absolutes Feuerverbot im Haus
Es wird im Haus keine Art von offenem Feuer, Pyrotechnik oder Feuerwerk (z.B. auch keine Wunderkerzen, auch wenn für Innenräume freigegeben) geduldet. Dies gilt sowohl für Gäste, denen genannte Gegenstände von unserem Sicherheitspersonal abgenommen wird, als auch für auftretende Personen & Mitarbeitende. Auch das Aufstellen von Kerzen ist verboten. Einzige Ausnahme: handelsübliche Feuerzeuge. Raucherabfälle werden in speziell dafür vorgesehenen, feuerfesten Behältern entsorgt.
Brandbekämpfungsmittel
Es sind den Vorgaben der AGV entsprechend Brandbekämpfungsmittel (Feuerlöscher, Löschdecken, Löschposten) vorhanden, deren Verwendungszweck den entsprechenden Gegebenheiten (z.B. CO2-Feuerlöscher bei elektrischen Anlagen) entspricht und welche wie vorgeschrieben alle 3 Jahre überprüft und nötigenfalls ersetzt werden. Insgesamt verfügt das KIFF über 15 Feuerlöscher, 4 Löschposten, und 4 Löschdecken (spezifisch im Gastrobereich).
Fluchtwege & Beleuchtung
Alle Fluchtwege entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und deren freie Begehbarkeit wird im Tagesbetrieb und während der Veranstaltungen sichergestellt. Die Anzahl und Dimensionen dieser Notausgänge entspricht den Bestimmungen der AGV und die Panikfunktionen der verwendeten Türen werden 2 x pro Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Die Fluchtwege sind gemäss der Bestimmungen der AGV gekennzeichnet und mit einer Sicherheitsbeleuchtung versehen, welche mit mind. 60 Min batteriebetriebener Leuchtzeit auch bei Stromausfall die vorgeschriebene Beleuchtung sicherstellt. Auch diese Einrichtungen werden 2 x pro Jahr überprüft und nötigenfalls ersetzt / erneuert.
Schulung Personal
Das KIFF führt regelmässig Schulungen zu den Themen Sicherheit, Brandschutz/-bekämpfung und Verhalten bei einem Schadenereignis durch. Die jährliche Teilnahme ist für alle im Abendbetrieb aktiven Mitarbeitenden, Freiwilligen und Freelancer des KIFF obligatorisch. Dabei werden auch die in diesem Bereich geltenden gesetzlichen Bestimmung (bspw. Freihalten Fluchtwege) vermittelt.
Evakuationskonzept
Das KIFF Aarau verfügt über ein internes Evakuationskonzept, welches im Falle eines Schadenereignis ein schnelles und koordiniertes Handeln ermöglichen soll. Dieses Konzept ist ebenfalls Teil oben genannter Schulungen, sodass das Abendspersonal sich seiner Verantwortung und Aufgaben in einem solchen Falle bewusst und darauf vorbereitet ist.
Sicherheit allgemein
Professionelles Sicherheitspersonal
Zur Gewährleistung der Sicherheit in und um das Haus vertraut das KIFF auf die Dienste der BS Security GmbH mit Sitz in Kölliken AG. Durch die langjährige und enge Zusammenarbeit kennen die eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden das Haus, die Besucher:innen sowie die im KIFF gelebte offene und diskriminierungsfreie Kultur.
Hausordnung
Was du im KIFF tun darfst und vor allem, was nicht, findest du in unserer Hausordnung aufgelistet.
Code of Conduct
Das KIFF Aarau versteht sich als sicherer, respektvoller und diskriminierungsfreier Raum für alle Menschen - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Herkunft, Alter, Körperform, mit oder ohne Behinderung. Unser Ziel ist es, dass sich alle Besucher:innen, Künstler:innen und Mitarbeitenden wohl und willkommen fühlen. Achtsamkeit bedeutet für uns, aufeinander zu achten, persönliche Grenzen zu respektieren und sensibel auf grenzüberschreitendes Verhalten zu reagieren.
Unseren kompletten Code of Conduct findest du hier.
Videoüberwachung
Das KIFF und dessen Umgebung wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Das aufgezeichnete Bildmaterial wird temporär gespeichert und nur bei Verdacht auf rechtswidriges oder gegen die Hausregeln des KIFF verstossendem Verhalten gesichtet. Das Material kann im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen den Behörden zur Verfügung gestellt werden.